AGB

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Die Newroom Media GmbH, Hildeboldplatz 15-17, 50672 Köln (nachfolgend der Betreiber) bietet Unternehmen (nachfolgend der Veranstalter) die Bereitstellung einer Online Plattform für virtuelle Events an (nachfolgend die newroom connect Plattform). Diese geschehen in der Form, dass über das Internet ein vom Veranstalter frei zu gestaltendendes virtuelle Event kreiert wird, welches wie ein Messegelände aufgebaut ist und alle Möglichkeiten einer realen Veranstaltung bietet, wie etwa die Präsentation auf Messeständen, Vorträge, Chats, Gespräche, das Zeigen von Medien jeder Art und natürlich die Kontaktherstellung (nachfolgend das virtuelle Event). Im Rahmen dieser virtuellen Events können dritte Unternehmen (nachfolgend der Aussteller) sich, ihr Unternehmen, ihre Mitarbeiter und ihre Produkte präsentieren. Der Aussteller betreibt einen virtuellen Messestand. Dieser bietet diverse Funktionen, etwa die Zurverfügungstellung von Informationen zum Unternehmen des Ausstellers, Chat und Telefonie mit Mitarbeitern des Ausstellers, die Zurverfügungstellung von digitalen Goodies und die Einbindung von Medien jeder Art, etwa Vortragsvideos (nachfolgen der digitale Messestand). Den Ausstellern kann die Teilnahme ohne Gebühr oder gegen eine Ausstellergebühr ermöglicht werden. Neben den Ausstellern können Besucher (nachfolgend User) den virtuellen Event besuchen. Der Eintritt für die User kann, abhängig davon, welchen Bereich der User betritt kostenlos sein oder gegen ein „Eintrittsgeld“ erfolgen.

Der Zutritt zu einer virtuellen Messe erfolgt gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

1. Parteien bei der Nutzung der newroom connect Plattform

1.1. Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die folgenden Vertragsparteien:

Betreiber: Newroom Media GmbH, Hildeboldplatz 15-17, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Ben Gondek.

Veranstalter: Der Veranstalter gestaltet das virtuelle Event basierend auf den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten frei nach seiner Wahl.

Aussteller: Unternehmen die sich entsprechend der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen angemeldet haben, um als Aussteller an den Veranstaltungen des Betreibers bzw. eines externen Veranstalters teilzunehmen. Er betreibt den digitalen Messestand.

User: Externe Kunden die sich entsprechend der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen angemeldet  haben, um an Veranstaltungen teilzunehmen User unter 16 Jahren bedürfen einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese kann hier einwilligungserklaerung_minderjaehrige.pdf heruntergeladen werden und muss zur wirksamen Registrierung übermittelt werden.

1.2. Bei Zustandekommen eines Vertrags auf Basis dieser Geschäftsbedingungen werden die folgenden Regelungen außerdem Bestandteil des Vertrags:

Die „Besonderen Nutzungsbedingungen für Veranstalter“.
Der „Auftragsverarbeitungsvertrag“, nach dem Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag und unter der Weisung des Veranstalters verarbeitet.

2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

2.1. Diese Nutzungsbedingungen regelt die Rechte und Pflichten für den Veranstalter, die Aussteller und die User zur Nutzung der newroom connect Plattform.

2.2. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Erteilung einer Nutzungslizenz durch den Betreiber für die Nutzung der newroom connect Plattform zum Veranstalten und Besuchen eines virtuellen Events. Die Nutzung der newroom connect Plattform ist für einzelne/mehrere Events lizensiert und kann nach dem Erwerb ab Beginn des virtuellen Events bis zu dessen Ende genutzt werden. Hierbei wird das virtuelle Event Live und Re-Live veranstaltet werden. Re-live bedeutet, dass das virtuelle Event noch besucht werden kann – es aber keinen Live-Chat mit den Ausstellern mehr gibt und Vorträge als Aufzeichnungen abgerufen werden können Innerhalb der newroom connect Plattform gibt es verschiedene Features bei denen Daten (Medien, persönliche Daten) getauscht werden können. Das Tauschen der Daten kann sowohl durch einen Upload als auch durch einen Download von der Plattform erfolgen. Im Rahmen der Events können die Aussteller und User zu Chat- und Videotelefonaten miteinander verbunden werden.

3. Vertragsabschluss

3.1. Eine Übersendung von Produktangeboten des Betreibers stellt kein bindendes Angebot dar. Bestellt der User die darin angebotenen Leistungen, ist der Betreiber berechtigt, dieses Vertragsangebot des Users innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestellbestätigung des Betreibers per Email oder alternativ durch anderweitig schlüssiges Handeln.

3.2. Wird der Vertrag online abgeschlossen, wird durch den Klick auf den „Bestellung senden“-Button, ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Betreiber zustande

3.3. Diese Nutzungsbedingungen werden gemäß Erklärung im Angebot Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich der vollständige Verzicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt aller übrigen hier aufgeführten Bedingungen erklärt wurde.

3.4. Der User und der Aussteller akzeptieren die Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch Nutzung der NEWROOM Connect Plattform.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Betreibers

4.1. Der Betreiber stellt die newroom connect Plattform zur Verfügung und erteilt die Nutzungsrechte an den Veranstalter, Aussteller und User.

4.2. Das virtuelle Event kann zu jeder Zeit nach den Vorgaben des Veranstalters abgehalten werden. Höhere Gewalt wie beispielsweise Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien etc., durch die es dem Betreiber in besonderem Maße erschwert wird seine Leistung zu erbringen, berechtigen den Betreiber diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Aber auch Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen und nicht absehbar sind (wie z. B. Streik, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), gelten als höhere Gewalt. Auch wenn es aufgrund von Soft- und Hardwarefehler, insbesondere auch der Software und Hardware und IT-Infrastruktur des Betreibers zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der Plattform kommt, ist der Betreiber berechtigt seine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Hierbei sichert der Betreiber eine Verfügbarkeit der newroom connect Plattform während des Zeitraums des virtuellen Events von 99% zu. Der Betreiber haftet nicht für technische Probleme auf Seiten des Veranstalters, der Austeller oder der User.

4.3. Bei der Bereitstellung der Leistungen, darf der Betreiber Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter nutzen, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden. Die Verwendung muss für den Veranstalter/Aussteller/User nicht erkennbar sein.

4.4. Der Betreiber ist berechtigt Inhalte ohne vorherige Ankündigung von der Plattform zu entfernen, wenn diese gesetzeswidrig sind. Der Betreiber behält sich zudem das Recht vor, bestimmte Veranstalter oder Aussteller abzulehnen, wenn diese strafbare Inhalte präsentieren. Aber auch bei pornographischen, gewaltverherrlichenden oder solchen Inhalten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, kann ein Veranstalter/Aussteller/User von einem virtuellen Event ausgeschlossen werden. Wenn der Veranstalter den Betreiber auf gesetzeswidrige Inhalte aufmerksam macht, wird der Betreiber diese unverzüglich prüfen und für den Fall der Rechtswidrigkeit entfernen.

4.5. Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus technischen, gesetzlichen, datenschutzrechtlichen oder sonstigen Gründen jederzeit Änderungen an der newroom connect Plattform vornehmen zu dürfen.

4.6. Auch der Veranstalter kann einen digitalen Messestand auf dem virtuellen Event betreiben.

5. Pflichten des Veranstalter und der Aussteller

5.1. Der Veranstalter und die Aussteller verpflichten sich, die vom Betreiber bereitgestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

5.2. Die Veranstalter und Austeller verpflichten sich insbesondere,

5.2.1. soweit es ihnen möglich ist, die Leistung des Betreibers zu überprüfen und Störungen dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen,

5.2.2. die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Betreiber angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen,

5.2.3. den Versuch zu unterlassen,

es anderen Personen/Unternehmen zu ermöglichen, newroom connect Plattform missbräuchlich zu nutzen, etwa allen anderen Parteien außer Veranstalter, Austeller und User den Zugriff auf die Plattform zu gewähren;
strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, über die newroom connect Plattform zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen;
urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten;

5.3. Die Veranstalter und Aussteller bestätigen, dass sie die Rechte an Bildern, Inhalten, Texten, Videos usw. haben, die sie dem Betreiber zur Verfügung stellen, um diese online auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Veranstalter und Aussteller verpflichten sich, kein geistiges Eigentum (insbesondere Marken, Designs, Urheberrechte) Dritter ohne hierzu berechtigt zu sein auf der newroom connect Plattform zu verwenden. Veranstalter und Aussteller werden den Betreiber von allen begründeten Forderungen Dritter aufgrund der rechtswidrigen Verwendung von fremden geistigen Eigentum freistellen.

5.4. Den Ausstellern werden vom Betreiber Dateien zum Design der digitalen Messestände bereitgestellt. Dem Veranstalter werden vom Betreiber Dateien zum Design des digitalen Messegeländes bereitgestellt. Diese Dateien dürfen nur zur Nutzung innerhalb der newroom connect Plattform verwendet werden. Daher räumt der Betreiber den Ausstellern bzw. dem Veranstalter insoweit ein einfaches, auf die Nutzung innerhalb der Plattform für die Dauer des virtuellen Events befristetes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Dateien ein. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig.

5.5. Den Veranstaltern oder Ausstellern ist es untersagt, Veränderungen an den Leistungen oder Produkten des Betreibers vorzunehmen. Insbesondere dürfen keine marken- oder urheberrechtlichen Kennzeichen entfernt, verändert oder unterdrückt werden.

5.6. Sofern ein Veranstalter oder Aussteller Designs, Features, Messestände etc., die der Plattform des Betreibers zuzuordnen sind, außerhalb der Plattform des Betreibers verwenden möchte, hat er vor der Verwendung das schriftliche Einverständnis des Betreibers einzuholen. Handelt es sich dabei um Designs, Features, Messestände etc. deren Nutzungsrechte bei einem externen Veranstalter liegen, so ist vor der Verwendung das Einverständnis des jeweiligen externen Veranstalters einzuholen.

5.7. Die Aussteller haben die Möglichkeit, externe Webseiten in die newroom connect Plattform einzubinden. Soweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist ausschließlich der jeweilige Aussteller für diese externen Webseiten verantwortlich.

5.8. Dem Veranstalter und den Ausstellern ist es untersagt, ihre Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Sie haben die Login-Daten und Passwörter geheim zu halten

5.9. Sofern zu einer Veranstaltung Jugendliche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz zugelassen sind, verpflichten sich die Veranstalter und Aussteller, dass die präsentierten Inhalte gesetzeskonform und dem Jugendschutzgesetz entsprechen.

5.10. Der Veranstalter und die Ausstellern verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften – insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DS-GVO) – einzuhalten. Soweit der Veranstalter keine weiteren Weisungen erteilt, wird der Betreiber eine Datenschutzerklärung implementieren, die über alle Datenverarbeitungsvorgänge auf der newroom connect Plattform informiert, die notwendigerweise bei Nutzung der newroom connect Plattform durchgeführt werden. Soweit der Betreiber die Daten der User und Aussteller für weitere Verarbeitungstätigkeiten verwenden will, ist er verpflichtet, die Datenschutzerklärung gemeinsam mit dem Betreiber anzupassen. Gemäß der Datenschutzerklärung ist der Veranstalter verantwortlich für die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten die im Rahmen seiner virtuellen Events erhoben werden.

6. Pflichten der User

6.1. Der User ist verpflichtet, die vom Betreiber bereitgestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

6.2. Es obliegt dem User, dafür Sorge zu tragen, dass er die mitgeteilten technischen Voraussetzungen für die Nutzung der newroom connect Plattform erfüllt.

6.3. Der User ist zudem insbesondere verpflichtet,

6.3.1. soweit es ihm möglich ist, die Leistung des Betreibers zu überprüfen und Störungen dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen,

6.3.2. die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Betreiber angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen;

6.3.3. den Versuch zu unterlassen,

es anderen Personen/Unternehmen zu ermöglichen, newroom connect Plattform missbräuchlich zu nutzen, etwa allen anderen Parteien außer Veranstalter, Austeller und User den Zugriff auf die Plattform zu gewähren;
strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, über die newroom connect Plattform zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen;
urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten.

6.3.4. Dem User ist es untersagt, Veränderungen an den Leistungen oder Produkten des Betreibers vorzunehmen. Insbesondere darf der User keine marken- oder urheberrechtlichen Kennzeichen entfernen, verändern oder unterdrücken.

6.4. Bei der Antragsstellung auf Einrichtung eines Zugangs zur newroom connect Plattform, verpflichtet sich der User wahre und vollständige Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Emailadresse) anzugeben sowie weitere freiwillige Angaben. Er verpflichtet sich, dem Betreiber alle zukünftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch, soweit es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der die Teilnahme von Usern zugelassen wird, die Jugendliche nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz sind. User unter 16 Jahren haben eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

6.5. Dem User ist es untersagt, seine persönlichen Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Er hat die Login-Daten und Passwörter geheim zu halten.

6.6. Der Betreiber ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß des Users gegen die in dieser Nutzungsvereinbarung enthaltenen Verpflichtungen beruhen. Hat der User einen Verstoß erkannt oder diesen erkennen müssen, so hat er den Betreiber umgehend darüber zu informieren.

7. Messerallye

Für die Teilnahme an der Messerallye gelten die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung der Plattform.

8. Nutzung von Referenzen

Der Veranstalter und die Aussteller bestätigen, dass der Betreiber berechtigt ist, Mediendateien (insbesondere Fotos und Videos) von dem virtuellen Event und den digitalen Messeständen anzufertigen und diese als Referenzen zu verwenden. Zu diesem Zweck räumen der Veranstalter und die Aussteller dem Betreiber ein einfaches Nutzungsrecht an allen von ihnen eingebrachten Daten in Zusammenhang mit dem virtuellen Event und den digitalen Messeständen ausschließlich für die Zwecke des Marketings ein. Hierbei ist dem Veranstalter und den Aussteller bewusst, dass für den Fall, dass sie bei der Gestaltung von dem virtuellen Event und den digitalen Messeständen geistiges Eigentum, etwa Marken, Designs oder urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, dieses auch im Rahmen der Referenzen gezeigt werden kann.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlungsbestimmungen zwischen Betreiber und Veranstalter richten sich nach den Besonderen Nutzungsbedingungen für Veranstalter.

9.2. Die Zahlungsbestimmungen zwischen Betreiber und Aussteller bzw. User richten sich nach jeweiligen Preislisten des Veranstalters für das jeweilige virtuelle Event.

10. Gewährleistung

10.1. Der Betreiber weist darauf hin, dass es derzeit unmöglich ist eine Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und in allen Kombinationen zu jeder Zeit fehlerfrei funktioniert. Das gilt insbesondere, wenn es zur Verwendung verschiedener Hard- und Softwarekomponenten kommt.

10.2. Mängel der Software müssen durch den Veranstalter und/oder die Aussteller unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt werden. Sofern der Veranstalter oder Aussteller Kaufmann ist findet § 377 HGB entsprechende Anwendung.

10.3. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Veranstalter oder Aussteller nur dann zu, wenn es sich bei dem Mangel der Software um einen erheblichen Mangel handelt und dieser nicht durch andere Software-funktionen behoben werden kann. Bei einem geringfügigen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen.

10.4. Dem User stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

11. Haftung

11.1. Der Betreiber haftet:

wenn die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
wenn Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Zu den „Kardinalpflichten“ zählen solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigterweise vertrauen darf. Dabei wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind;
wenn die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bestehen;
wenn der Betreiber eine Garantie übernimmt;
wenn ein Mangel vom Betreiber arglistig verschwiegen wird;
in Fällen der zwingend gesetzlichen Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

11.2. Der Betreiber haftet nicht für Datenverlust, es sei denn, dieser wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht und der Schaden war auch durch geeignete Datensicherung nicht zu vermeiden.

11.3. Für Inhalte, die von den Veranstalter, Ausstellern und/oder Usern auf der newroom connect Plattform zur Verfügung gestellt werden, sind diese verantwortlich. Eine vorherige Prüfpflicht der Inhalte durch den Betreiber besteht nicht. Das gilt auch für den Fall, dass der Betreiber als Veranstalter auf der newroom connect Plattform auftritt. Soweit Dritte Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber geltend machen, welche auf möglichen Rechtsverletzungen die aus den Inhalten der newroom connect Plattform, welche von Veranstalter, Ausstellern und/oder Usern bereitgestellt wurden, folgen, so ist der Veranstalter, Ausstellern und/oder User verpflichtet, den Betreiber freizustellen. Ferner verpflichtet sich der Veranstalter, Ausstellern und/oder User den Betreiber für sämtliche Kosten, die aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind, zu entschädigen.

11.4. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Ein Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung, gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers und für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung

12. Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Regelung sind Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB ausgenommen.

13. Kündigung

Die User können den Vertrag gemäß der vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein weitergehendes Stornierungsrecht wird dem User nicht eingeräumt.

14. Geheimhaltungsverpflichtung

Veranstalter und Aussteller verpflichten sich, alle Informationen, welche die Durchführung des virtuellen Events betreffen und nicht öffentlich verfügbar sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die Vertragsinhalte der Besonderen Nutzungsbedingungen für Veranstalter.

15. Datenschutzbestimmungen

Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzvereinbarung des Betreibers geregelt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG).

16.2. Allgemeiner Erfüllungsort ist Köln.

16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Köln, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat.

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.